Fordern Sie jetzt rückwirkend Ihre zu Unrecht bezahlte Maut zurück. Wir gehen von einem Erstattungsanspruch bis mindestens 2017 aus.
Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zugunsten einer polnischen Spedition (Urt. v. 28.10.2020 / Az. C-321/19), dürfen Kosten der Verkehrspolizei bei Erhebung der Maut nicht berechnet werden. Das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren zur Klärung an den EuGH weitergegeben.
Die polizeiliche Tätigkeit liegt hier laut EuGH nicht im infrastrukturellen Bereich und somit unter der Verantwortung des Staates. Zu Berechnung der Maut sind aber lediglich die Bau- und Instandsetzungskosten, sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten anzurechnen. Hoheitliche Tätigkeiten entfallen somit als anzurechnende Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie zur Gebührenerhebung.
Selbst der EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmannsgaard sieht hier keinen Spielraum bei der Berechnung . Kosten für die verkehrspolizeiliche Arbeit seien, selbst bei geringfügiger Überschreitung der infrastrukturellen Berechnung der Mautgebühren eine klare Verletzung des EU-Rechts. Die Argumentation Saugmannsgaard´s wurde von den EuGH Richtern bekräftigt, die Richtlinie stehe auch einer geringfügigen Überschreitung entgegen.
Ebenso wurde der Antrag der Bundesregierung zur zeitlichen Begrenzung des Urteils zulasten der Bundesrepublik vom EuGH zurückgewiesen. Der für die polizeiliche Arbeit von der Bundesregierung mit 200 Millionen Euro pro Jahr bezifferte Betrag reiche nicht aus, um eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen nachzuweisen.
Der Europäische Gerichtshof kippt die Berechnungsmethoden der deutschen Lkw-Maut. Spediteure werden damit in Lage versetzt, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Es wird bereits spekuliert, der Zeitraum dafür könnte bis auf das Jahr 2005 zurückdatieren.
Auch bewußte Ungenauigkeiten werden vom EuGH konsequent zurückgewiesen, hatten die Vertreter der Bundesregierung doch noch gehofft, die Polizeikosten in die Infrastrukturkosten einfließen zu lassen. Nach der Klage einer polnischen Spedition hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in Luxembourg die Frage vorgelegt, was konkret unter Infrastrukturkosten firmieren darf.
Polizeikosten
Polizeikosten entstehen durch die Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Pflichten, ergo falle die Verantwortung dafür dem Staat zu. Zu berücksichtigen seien hier ausschließlich Kosten für „Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrswegenetzes“.
Seit der Einführung der Maut im Jahr 2003 wird alle vier Jahre durch ein Gutachterkonsortium eine Neuberechnung durchgeführt. Im konkreten Fall ging es zwar nur um den Zeitraum von 2007 bis 2012, doch stehen auch die Berechnungsgrundlagen der übrigen Zeiträume zur Debatte.
Das Bundesverkehrsministerium verweist zwar darauf, dass von Beginn an in den entsprechenden Wegekostengutachten eben nicht nur die vorgenannten Kostenstellen berücksichtigt wurden, und von der EU-Kommission nie beanstandet wurden, verkennt aber, dass die Berechnung schon seit vielen Jahren ein Zankapfel mit der Logistikbranche darstellt.
Die Bundesregierung plant allein für 2021 mit Einnahmen von 7,5 Milliarden Euro aus der Maut, mit denen ein großer der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bedient werden sollen. Die nun zu erwartenden Einbußen bei der Umsetzung des Urteils vom EuGH beim abschließenden Urteil des Oberverwaltungsgerichtes werden ein empfindliches Loch in diesen Plan reißen.
Zum Ausgleich der zu erwartenden Verluste wird geplant, die Mautpflichtigkeit bereits für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, statt wie bisher ab 7,5 Tonnen, einzuführen. Das Verkehrsministerium schöpft all seine Möglichkeiten aus, seine Kosten wieder einzutreiben.
Angesichts der Tatsache, dass der Erhalt des deutschen Verkehrswegesystems mitnichten in finanzielle Schieflage geraten wird, ist auch kein Grund erkennbar, warum der von zu hoch berechneten Mautbeträgen Betroffene nicht mit aller Entschiedenheit auf die Herausgabe des zu viel Gezahlten drängen sollte.
Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte. kämpft, wie im Abgasskandal, für die finanzielle Gerechtigkeit seiner Mandanten. Ob manipulierter Diesel oder der Versuch des Staates, bereits durch Einnahme von Steuergeldern seiner Bürger bezahlte hoheitliche Aufgaben sich durch überhöhte Maut ein zweites mal bezahlen zu lassen. Es ist ihr Geld, kämpfen sie darum!